Umsatzsteuer berechnen: Formel vom Bruttopreis zum Nettopreis
Es kann auch passieren, dass dir nur der Bruttobetrag vorliegt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du in einem Supermarkt neben privater Einkäufe auch Büromaterial gekauft hast. Auf deiner Quittung stehen dann gelistet nur die Bruttobeträge. Der Umsatzsteuerbetrag wird in der Regel am Schluss nur für den gesamten Einkauf ausgewiesen – und nicht für die einzelnen Positionen.
In diesem Fall kannst du aber mit folgender Formel aus der Einzelposition Bürobedarf die Umsatzsteuer herausrechnen.
Formel: | Bruttopreis | / 1,19 | = Nettopreis |
Wir bleiben der Einfachheit halber bei dem Beispiel der Software-Ingenieurin. Anhand des Bruttopreises rechnen wir nun zunächst den Nettopreis aus.
5.355 Euro geteilt durch 1,19 = 4.500 Euro
Du hast nun zwei Möglichkeiten deine Umsatzsteuer herauszurechnen
- Bruttopreis minus Nettopreis = Mehrwertsteuer
- Nettopreis multipliziert mit 0,19 = Umsatzsteuer
Falls für dich der ermäßigte Steuersatz gilt, gelten folgende Formeln:
5.355 Euro geteilt durch 1,07 = 5.004,67 Euro
- Bruttopreis minus Nettopreis = Mehrwertsteuer
- Nettopreis multipliziert mit 0,07 = Umsatzsteuer