Wenn jemand ein Gewerbe anmelden möchte, ist es zuerst einmal notwendig, sich mit den steuerlichen Aspekten zu beschäftigen. Schließlich ist es so, dass das Finanzamt an den Erträgen „beteiligt“ werden möchte. Deshalb kann es sein, dass zusammen mit der Gewerbeanmeldung eine Umsatzsteuernummer bzw. eine Identifikationsnummer beantragt werden muss.
Rein rechtlich brauchen eine Umsatzsteuer ID all jene Unternehmer, welche Lieferungen sowohl im Inland als auch im Ausland ausführen und dabei steuerpflichtige Leistungen bringen. Die Rechtsgrundlage ist dabei das Umsatzsteuergesetz. Doch nicht nur Unternehmer brauchen eine Umsatzsteuernummer, sondern auch juristische Personen, falls innergemeinschaftliche Erwerbe vorhanden sind. Zusammen mit der Gewerbeanmeldung bzw. der Firmengründung ist es möglich, die Umsatzsteuernummer beim Finanzamt zu beantragen. Auch über das Internet ist ein Antrag möglich. Alternativ kann man auch einen schriftlichen Antrag stellen, welcher dann postalisch an das Bundeszentralamt für Steuern geschickt werden muss.
Wer die Umsatzsteuernummer online beantragen möchte, braucht die folgenden Daten:
Es handelt sich also um keinerlei Daten, die erst mühsam herausgesucht werden müssen; auf diese Weise wird der Online-Antrag für die Umsatzsteuernummer zu einem Kinderspiel.
Da gibt es die Steuernummer, welche für sämtliche juristischen Personen und steuerpflichtigen natürlichen Personen vergeben wird. Sie ändert sich beispielsweise, wenn man umzieht oder eine freiberufliche/selbstständige Tätigkeit beginnt bzw. ein Gewerbe anmeldet. Eine solche Steuernummer muss immer bei der Steuererklärung angegeben werden, wobei das Finanzamt sie schriftlich mitteilt. Wenn ein Gewerbetreibender (noch) keine Umsatzsteuernummer hat, muss die Steuernummer auf den Rechnungen angegeben werden.
Die nicht zu verwechseln ist die Steuernummer mit der Steueridentifikationsnummer, welche lebenslang die gleiche bleibt und den Zweck hat, Kommunikation bezüglich Steuerbelangen zu vereinfachen.
Bei der Umsatzsteuer ID handelt es sich um eine eindeutige Kennzeichnung zum einen von Unternehmern und zum anderen von juristischen Personen, die am Waren- sowie Dienstleistungsverkehr im Binnenraum der Europäischen Union teilnehmen. Sie hat den Zweck, den Posten der anfallenden Umsatzsteuer herauszubekommen, damit er an das Finanzamt abgeführt werden kann. Wenn ein Gewerbetreibende seine Ware nun in ein anderes Land der Europäischen Union exportiert, muss er keine Umsatzsteuer ausweisen, weil der Empfänger in seinem Land innerhalb der EU dies tut. Deshalb ist es notwendig, auf Rechnungen grundsätzlich beide Identifikationsnummern anzugeben. Das Ziel der Umsatzsteuer ID ist es also, landübergreifende Handel einfacher zu kontrollieren.
Neben der Umsatzsteuer und der Umsatzsteuer-ID gibt es noch weitere gesetzliche Pflichtangaben, die auf eine rechtskonforme Rechnung müssen. Welche das sind, liest du hier.
Ist das Gewerbe ordentlich angemeldet, muss Umsatzsteuer erhoben werden, sofern der Unternehmer nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt. Mit dem Vorsteuerabzug wird die reale Höhe der zu zahlenden Steuern ermittelt. Also werden Umsätze mit der Hilfe der Umsatzsteuernummer zum einen gekennzeichnet und zum anderen ans Finanzamt abgeführt. Wie häufig das der Fall ist, hängt davon ab, wie viel Umsatzsteuer im letzten Jahr gezahlt werden musste. Es ist also wichtig, bei der Buchhaltung die beiden Posten der Vorsteuer und der Umsatzsteuer auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Im folgenden noch die Informationen, wann ein Gewerbe eine Umsatzsteuernummer braucht:
Nun kann man sich die Frage stellen, wie es sich mit den Steuernummern verhält, wenn ein Unternehmer mehr als ein einziges Gewerbe betreibt; auch wenn dies der Fall ist, wird dies als eine Unternehmenseinheit angegeben, weshalb nur eine einzige Steuernummer vorhanden ist. Dabei werden alle gewerblichen Tätigkeiten zusammengefasst. Vor allem buchhalterisch ist das eine tolle Sache, denn das Chaos wäre vorprogrammiert, wenn es mehrere Steuernummern gäbe.
In aller Regel braucht ein Unternehmer eine Umsatzsteuernummer. Eine Ausnahme ist die Kleinunternehmerregelung. In diesem Fall ist es nicht notwendig, Umsatzsteuer auszuweisen. Die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann trotzdem notwendig sein, falls mit anderen Ländern innerhalb der EU gehandelt wird. Die Umsatzsteuernummer kann entweder beim zuständigen Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung oder über ein Online-Antrag beantragt werden. Wenn eine Steuernummer einmal vergeben wurde, bleibt sie auch gültig, wenn der Unternehmenssitz sich verändert.
Bei der Beantragung der Umsatzsteuernummer sind nicht viele Informationen und Daten notwendig. So braucht man zuerst einmal das zuständige Finanzamt, außerdem muss die Steuernummer bereit liegen. Dann muss die Rechtsform des Unternehmens bekannt sein, bei einem Einzelunternehmen muss Geburtsdatum sowie Name des Steuerpflichtigen Unternehmensführers angegeben werden. Handelt es sich nicht um ein Einzelunternehmen, genügen die Adresse und der Name des Unternehmens.
Es ist also überhaupt nicht notwendig, Berührungsängste mit dem Thema der Umsatzsteuernummer oder auch der Steuernummer zu haben. Auch wenn es am Anfang nicht ganz einfach ist, durch die verschiedenen Begrifflichkeiten hindurch zu blicken, so wird doch relativ schnell deutlich, was womit gemeint ist. Es ist eben so, dazu eine Unternehmensgründung immer auch ein Einblick in die Materie notwendig ist, damit man weiß, welche Rechte und welche Pflichten man gegenüber den Ämtern und dem Gesetz hat. So ist die Umsatzsteuernummer eben Pflicht, wenn man auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweist keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung macht.
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