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Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 Gewerke – alles was du wissen musst!

Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 Gewerke – alles was du wissen musst!

Aktualisiert am
08
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07
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2024

Wenn du als Unternehmer erfolgreich am Markt bestehen willst, musst du in erster Linie Qualität abliefern. Dies gilt als Hersteller von Produkten gleichermaßen wie für einen Anbieter von Dienstleistungen. Vor allem im Handwerk ist Qualität von großer Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung nun die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk bei zwölf Gewerken beschlossen.

Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 Gewerke – alles was du wissen musst!

Was ist die Meisterpflicht?

Im Handwerk gibt es schon seit den Zeiten des Mittelalters eine gewisse Einschränkung, was den Zugang zum Markt betrifft. Diese Einschränkung beruhte auf der Meisterpflicht. Im Laufe der Jahrhunderte wurde dies Meisterpflicht immer mal wieder aufgehoben, dann wieder eingeführt usw. In Deutschland wurde im Jahr 1935 entschieden, dass die Meisterpflicht als Voraussetzung für die Gründung eines eigenen Betriebes wieder eingeführt wird. Dies wurde dann im Jahre 1953 noch per Gesetz in der sogenannten Handwerksordnung beschlossen. Die Meisterpflicht wurde als großer Befähigungsnachweis definiert, der es ermöglicht, einen Handwerksbetrieb zu eröffnen und diesen zu führen.

Was ist der Unterschied zwischen zulassungsfreiem und zulassungspflichtigem Gewerk?

In der Handwerksordnung findet immer dort eine Trennung statt, wo es sich um einen echten Handwerkberuf handelt. Unterschieden wird hier zwischen dem zulassungspflichtigem und dem zulassungsfreiem Handwerk. Dies bedeutet, dass ein Betrieb, welcher der Zulassungspflicht unterliegt, immer von einer anerkannten und qualifizierten Person geführt werden muss. In der Regel besteht für die Führung eines solchen Betriebs die Meisterpflicht. Dies ist bei einem zulassungsfreiem Betrieb nicht zwingend der Fall. Hier wird dem Betrieb auch ohne diese Voraussetzung die Gewerbeerlaubnis erteilt und der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen.

Wie gestaltete sich die Meisterpflicht in der Vergangenheit?

Wie bereits eingangs schon erwähnt, erfuhr die Meisterpflicht im Laufe der Jahrhunderte einige Änderungen. Im Mittelalter unverzichtbar, dann abgeschafft und wieder eingeführt. Immer wieder gab es einschneidende Veränderungen. Eine kurze Chronologie zeigt die wichtigsten Änderungen der Meisterpflicht in Deutschland.

Jahr Art der Veränderung
1935 Ab diesem Jahr galt in Deutschland die Voraussetzung, dass ein Handwerksbetrieb gegründet werden kann, wenn ein Meisterbrief vorgewiesen werden konnte.
1953 In diesem Jahr wurde in Deutschland in der Handwerksordnung gesetzlich festgeschrieben, dass nur mit der Meisterprüfung, dem sogenannten großen Befähigungsnachweis, die Berechtigung gegeben ist, einen Handwerkbetrieb zu eröffnen.
1961 Die Verfassungsrichter in Deutschland fällten im Jahr 1961 das Urteil, dass die Meisterpflicht eine Einschränkung darstellt, die nur zum Schutz von Interessen der Gemeinschaft zulässig ist. Dieses Urteil zog einige Lockerungen der Meisterpflicht nach sich.
2004 In diesem Jahr beschloss die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder die bisher wichtigste Änderung. Als Teil der „Schröderschen Agenda 2010“ wurde die Meisterpflicht für 53 Berufe gelockert. Das bedeutete, dass die Meisterpflicht nicht mehr für 94 Handwerke verbindlich war, sondern nur noch 41. Diese Änderung führte schon damals zu Protesten nicht nur von Politikern, sondern vor allem von den betroffenen Verbänden.

Welche Gründe gab es für die Abschaffung der Meisterpflicht 2004?

Die damalige Rot-Grüne Bundesregierung unter Kanzler Schröder führte die Abschaffung der Meisterpflicht für bestimmte Gewerke ein, um damit den Arbeitsmarkt neu zu beleben und eine Motivation für Unternehmensgründungen zu schaffen. Die Regierung versprach sich mit diesem Schritt auch eine Senkung der zu dieser Zeit recht hohen Zahl von Arbeitslosen. Bis zu dieser Zeit bestand für 94 Berufe nach der Handwerksordnung die Meisterpflicht. Insgesamt wurden 53 Berufe von der Meisterpflicht entbunden. Nur für Berufsgruppen, bei denen nach Definition des Gesetzgebers bei der Ausübung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Dritten darstellt, waren von der Lockerung ausgeschlossen.

Aufteilung der Handwerksgewerbe nach Anlage A und B

Die Zugehörigkeit zum Handwerk wird in Deutschland nicht nach Kriterien wie Größe des Betriebs oder dem Umsatz geregelt. Vielmehr besteht hier im Land eine Regelung, die vom Gesetzgeber bestimmt ist. In der Handwerksordnung wird festgelegt, welche Berufe als Handwerk anerkannt werden. Dafür gibt es eine Unterscheidung bzw. Einordnung in die Anlage A und die Anlagen B1 und B2. Doch wo liegen hier zwischen A und B die Unterschiede?

Anlagen Beschreibung
Anlage A In der Anlage A werden alle Berufe erfasst, für deren Ausübung eine Meisterpflicht besteht. Die Meisterprüfung ist Voraussetzung auf dem Weg zur Selbständigkeit. Vom Gesetzgeber ist deshalb die Meisterprüfung bzw. eine vergleichbare Qualifikation vorgegeben. Die Berufe in Anlage A sind Berufe, die eine Gefahr darstellen können und/oder eine besondere Ausbildungsleistung mit sich bringen.
Anlage B1 In der Anlage B1 sind all die Berufe aufgelistet, für die es keine Meisterpflicht gibt, in denen aber die Meisterprüfung freiwillig gemacht werden kann.
Anlage B2 In Anlage B2 sind alle handwerksähnlichen Gewerbe zu finden.

Gewerbe aus Anlage B

In der Anlage B sind alle Handwerksgewerbe enthalten, für deren Ausübung nicht zwingend ein Meisterbrief verlangt wird. In dieser Anlage sind zum heutigen Zeitpunkt 52 Handwerke enthalten.

Fliesen-, Platten-, Mosaikleger Betonstein- & Terrazzohersteller Estrichleger Apparate- & Behälterbauer
Uhrmacher Graveur Metallbildner Galvaniseure
Metall- & Glockengießer Schneidwerkzeug-Mechaniker Gold- & Silberschmied Parkettleger
Rollladen- & Sonnenschutztechniker Modellbauer Holzspielzeugmacher & Drechsler (Elfenbeinschnitzer) Holzbildhauer
Böttcher Korb- & Flechtwerk-Gestalter Maßschneider Textilgestalter (Weber, Klöppler, Sticker, Stricker)
Modisten Segelmacher Kürschner Schuhmacher
Sattler & Feintäschner Raumausstatter Müller Brauer & Mälzer
Weinküfer Wachszieher Textilreiniger Gebäudereiniger
Fotografen Edelsteinschleifer & -graveure Glasveredler Buchbinder
Drucker Siebdrucker Handzuginstrumenten-Macher Keramiker
Orgel- & Harmoniumbauer Klavier- & Cembalobauer Flexografen Geigenbauer
Bogenmacher Metallblasinstrumente-Macher Holzblasinstrumente-Macher Zupfinstrumente-Macher
Vergolder Schilder- & Licht-Reklamehersteller Glas- & Porzellanmaler Feinoptiker

Gewerbe aus Anlage B1

In dieser Anlage findest du alle Gewerbe, die als handwerksähnlich eingestuft werden und für deren Ausübung ebenfalls keine Meisterpflicht besteht.

Eisenflechter Bautentrocknungs-Gewerbe Bodenleger Asphaltierer (ausgenommen Straßenbau)
Fuger im Hochbau Holz- & Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz & Holzimprägnierung in Gebäuden) Rammgewerbe (von Pfählen im Bereich Wasserbau) Betonbohrer & -schneider
Theater- & Ausstattungsmaler Hersteller von Drahtgestellen für Dekorationen als Sonderanfertigung Metallschleifer & Metallpolierer Metallsägenschärfer
Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Ölbehältern für Feuerungsanlagen ohne Chemikalien) Fahrzeugverwerter Rohr- & Kanalreiniger Kabelverleger (ohne Anschlussarbeiten)
Holzschuhmacher Holzblockmacher Daubenhauer Holzleiter-Macher (Sonderanfertigung)
Muldenhauer Holzreifenmacher Holzschindelmacher Einbauer von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Zargen, Türen, Regale)
Bürsten- & Pinselmacher Bügelanstalten Herren-Oberbekleidung Dekorationsnäher ohne Schaufensterdekoration Fleckteppich-Hersteller
Theaterkostümnäher Plisseebrenner Stoffmaler Textil-Handdrucker
Kunststopfer Änderungsschneider Handschuhmacher Durchführung einfacher Schuhreparatur
Gerber Innerei-Fleischer (Kuttler) Speiseeis-Hersteller mit Vertrieb von Speiseeis & üblichem Zubehör Getränkeleitungs-Reiniger
Appreteure, Dekateure Schnellreiniger Teppichreiniger Fleischzerleger, Ausbeiner
Kosmetiker (früher Schönheitspfleger) Maskenbildner Bestattungsgewerbe Lampenschirm-Hersteller (Sonderanfertigungen)
Requisiteure Theaterplastiker Klavierstimmer Schirmmacher
Steindrucker Schlagzeugmacher

Gewerbe aus Anlage A

In der Anlage A der Handwerksordnung siehst du, welche Berufe zulassungspflichtig sind und damit zur Ausübung eine Meisterpflicht besteht. In dieser Anlage A sind zum heutigen Zeitpunkt 41 Gewerbe enthalten.

Maurer & Betonbauer Ofen- & Luftheizungsbauer Zimmerer Dachdecker
Straßenbauer Wärme-, Kälte- & Schallschutzisolierer Brunnenbauer Steinmetz & Steinbildhauer
Stuckateur Maler & Lackierer Gerüstbauer Schornsteinfeger
Metallbauer Chirurgiemechaniker Karosserie- & Fahrzeugbauer Feinwerkmechaniker
Zweiradmechaniker Kälteanlagenbauer Informationstechniker Kraftfahrzeugtechniker
Landmaschinen-Techniker Büchsenmacher Klempner Installateur & Heizungsbauer
Elektrotechniker Elektromaschinenbauer Tischler Boots- & Schiffbauer
Seiler Bäcker Konditor Fleischer
Augenoptiker Hörakustiker Glaser Zahntechniker
Friseure Orthopädietechniker & Orthopädie-Schuhmacher Glasbläser & Glasapparatebauer Mechaniker für Reifen & Vulkanisations-Technik

Wiedereinführung der Meisterpflicht 2019

Vor wenigen Tagen haben sich die regierenden Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, rasch einen Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen, dass es eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken geben soll. Zwar muss das Gesetz noch den Bundestag passieren, soll aber zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten.

Wieso wird die Meisterpflicht wieder eingeführt?

Als einer der wichtigsten Gründe für die Wiedereinführung der Meisterpflicht wird ein höherer Schutz der Verbraucher angeführt. Dieses Argument beinhaltet auch, dass damit wieder eine höhere Qualität im Handwerk erreicht wird. Überdies will man mit diesem Schritt erreichen, dass auch die Ausbildungsleistung in den bisher zulassungsbeschränkten Gewerken wieder ansteigt. Die Politik sieht damit eine große Chance, die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Mit dieser Verbesserung sollen auch wettbewerbsfähige, aber auch nachhaltige Strukturen im Handwerk eine Stärkung erfahren. Aber auch das Thema Integration von ausländischen Fachkräften in das Handwerk spielt dabei eine große Rolle.

Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass die Änderung der Handwerksordnung im Jahr 2004 zwar mehr Handwerksbetriebe entstanden sind, es sich dabei aber um sehr viele Einzelunternehmen handelt, die selbst keine Arbeitskräfte ausbilden. Diese Entwicklung ist sicherlich auch daran schuld, dass wir in heutigen Zeiten einen akuten Fachkräftemangel haben. Ein weiteres wichtiges Argument für die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist die Steigerung von Fairness im Wettbewerb. Ein Einzelkämpfer im Bereich Handwerk kann ganz andere Preise anbieten als ein Betrieb, der von einem Meister geführt wird, mehrere Mitarbeiter beschäftigt und noch Lehrlinge ausbildet.

Welche Gewerke sind von der Wiedereinführung der Meisterpflicht betroffen?

Das Kabinett hat in seinem Gesetzesentwurf beschlossen, für zunächst zwölf Gewerke wieder die Meisterpflicht einzuführen. Folgende Gewerke sind davon betroffen.

wiedereinführung der meisterpflicht zwölf gewerke
Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken

Wann findet die Wiedereinführung der Meisterpflicht statt?

Nach dem Beschluss der Großen Koalition hat auch das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf bereits seine Zustimmung erteilt. Die sogenannte Koalitionsgruppe „Meisterbrief“ hatte sich bereits seit dem Oktober letzten Jahres mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht beschäftigt und eine Umsetzung auch auf rechtliche Machbarkeit geprüft. Eingebunden in diese Gespräche und Beratungen waren auch Vertreter der einzelnen Gewerke, Verbände und Gewerkschaften, sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Ziel ist es nun, das Verfahren zur Gesetzgebung schnellstmöglich abzuschließen. Es wird angestrebt, dass die Wiedereinführung zur Meisterpflicht ab Januar 2020 gültig ist.

Wiedereinführung der Meisterpflicht unter Bestandsschutz

Solltest du nach der Neuregelung 2004 einen Betrieb ohne Meisterbrief gegründet haben, musst du dir keine Sorgen um den Fortbestand deines Unternehmens machen. Du musst weder deinen Betrieb schließen, noch die Meisterprüfung nachholen. Für alle Betriebe, die auf die Anlage B1 entfallen, gibt es den sogenannten Bestandsschutz.

Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht?

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch schwierig vorherzusagen, welche Auswirkungen das neue Gesetz haben wird. Es ist aber anzunehmen, dass der Boom der Gründungen von Kleinstunternehmen, vor allem im Bereich Fliesenleger, deutlich zurückgehen wird. Ob sich damit sie Situation in Bezug auf Fachkräftemangel entspannt oder gar noch weiter verstärken wird, sind sich die Experten selbst noch nicht einig. Es wird aber auf jeden Fall auf dem Markt eine Regulierung geben. Ob es Mehrgründungen in den neuen zulassungspflichtigen Gewerken gibt, gilt es abzuwarten.

Welche Argumente gibt es für und gegen die Wiedereinführung der Meisterpflicht?

Für die Wiedereinführung der Meisterpflicht gab es nicht nur positive Signale und Befürworter. Es gab auch viel Kritik und viele Argumente, die gegen diesen Gesetzesentwurf sprachen. Hier Pro und Contra auf einen Blick.

PRO CONTRA
mit der Wiedereinführung wird ein einheitliches Handwerk geschaffen freiwilligkeit der Meisterpflicht ist besser als Zwang
durch verbindliche Standards steigt die Qualität im Handwerk wieder an der Meisterbrief stellt keine Garantie für Qualitätsleistungen dar und ist im Rahmen einer Gründung nur eine Formalie
die Ausbildungsquote und die Qualität der Ausbildung wird deutlich verbessert der Handwerkermangel wird durch die Einführung nur noch weiter erhöht, denn schätzungsweise verbleiben weniger als 40 % im Handwerk
für den Verbraucher steigt sein Schutz durch mehr Garantieleistungen es entsteht durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Betrieben ohne Meister
es werden kleinbetriebliche Strukturen gefördert. Betriebe können generationsübergreifend weitergegeben werden, ganz nach dem Motto der Meister und sein Lehrling ohne Meisterpflicht kostet den Kunden die Handwerkerleistung weniger, denn er muss nicht den Meisterpreis zahlen
ohne Meisterpflicht war in vielen Gewerken eine positive Expansion zu erleben

Was sagen Politiker und Institutionen zur Wiedereinführung der Meisterpflicht?

Der Schutz des Meisterbriefs ist schon länger ein Thema. Dieser Punkt wurde deshalb auch in den Koalitionsvertrag der regierenden Parteien von CDU/CSU und SPD bereits 2018 mitaufgenommen.

Wer spricht sich für die Wiedereinführung aus?

Schon längere Zeit sprachen sich einzelne Politiker immer wieder für eine Ausweitung der Meisterpflicht aus, doch erst die bayrische Landesregierung brachte einen entsprechenden Antrag im Bundesrat ein. Sie reagierten damit auf zwei entsprechende Anträge der FDP und der AfD, die ebenfalls über dieses Thema eine Debatte führten, wenngleich von ihnen die Wiedereinführung kritisch gesehen wurde. Auf die damaligen Pläne zeigte sich auch der deutsche Gewerkschaftsbund DGB sehr erfreut, machte aber Ende des letzten Jahres auch darauf aufmerksam, dass es die beste Lösung wäre, alle Berufe aus der Anlage B zurückzuführen.

Für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in allen Gewerken aus B1 plädierte auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Wie ja nun bekannt ist, wurden zwar nicht alle in der Anlage B1 zur Wiedereinführung der Meisterpflicht benannt, aber der Anfang mit zwölf Gewerken ist getan.

Wer spricht sich gegen die Wiedereinführung aus?

Allerdings darf nicht vergessen werden, dass es nicht nur Begeisterung und Zufriedenheit über die Wiedereinführung gibt. Es gibt auch durchaus kritische Stimmen, die hier einen falschen Weg sehen. Neben kleineren Parteien sehen auch die Monopolkommission und der Berufsverband unabhängiger Handwerker die Wiedereinführung der Meisterpflicht eher mit kritischen Augen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP ist der Ansicht, dass mit dieser Lösung die derzeitigen Probleme im deutschen Handwerk auf kurze Sicht nicht zu lösen sind. Die FDP sieht hier auch Probleme mit dem Grundgesetz, denn für sie stellt die Wiedereinführung einen Eingriff in die Berufsfreiheit dar.

Die Grünen hingegen sind der Meinung, dass die Meisterpflicht vielmehr eine freiwillige Chance sein sollte, mit der es möglich ist, durch mehr Anerkennung von handwerklichen Ausbildungen auch Zugangsberechtigungen zu Hochschulen oder Fachhochschulen zu schaffen. Chancen, die sich aus einem Meisterbrief ergeben, müssten deutlich gemacht werden, aber auf Zwang zu setzen, sei der falsche Weg.

Sehr kritisch wird die Wiedereinführung der Meisterpflicht von der Monopolkommission des deutschen Handwerks gesehen. Sie sehen mit dieser Maßnahme überhaupt kein Instrument, welches die Qualität im Handwerk wieder auf ein hohes Level bringt und diese Qualität auch nachhaltig sicherstellt. Überdies betonen sie, dass der Meisterbrief lediglich eine bürokratische Hürde für einen Gründer darstellt. Die Arbeiten aber selbst werden weiterhin von Gesellen und Lehrlingen ausgeführt. Des Weiteren stellt der Meisterbrief nicht sicher, dass ein Handwerksbetrieb danach immer auf dem aktuellen Stand ist. Sie sehen den Staat vielmehr in der Pflicht, fachliche Kompetenz durch andere Nachweise sicherzustellen. Die Monopolkommission sieht hingegen viel mehr Bedarf, etwas an der Ausbildung selbst zu machen und diese u.a. attraktiver zu gestalten. Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht wird es ihrer Meinung nach deutlich weniger Gründungen in diesen Gewerken geben und damit erfährt der Fachkräftemangel keine Entspannung, sondern wird sich noch drastischer verschärfen.

Gestützt werden diese Argumente durch den BUH, den Berufsverband der unabhängigen Handwerker. Sie sehen ebenfalls mit der Wiedereinführung eine Grundlage, dass sich deshalb Qualität und die Ausbildungsleistung verbessern. Dies sieht übrigens auch die Friedrich-Ebert-Stiftung, die bereits im Jahr 2016 eine entsprechende Studie veröffentlicht hat. Im Handwerk gibt es vielmehr ein Abwanderungsproblem zu bekämpfen und weniger als 40 % der ausgebildeten Handwerker verbleiben nach der Ausbildung in ihrem Beruf.

Lohnt sich die Gründung von einem Handwerkbetrieb überhaupt noch?

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht wird sicherlich dafür sorgen, dass es in einigen Gewerken deutlich weniger Gründungen gibt. Doch deshalb gleich seine Gründungsabsichten ad acta zu legen, wäre falsch. Die Gründung im Handwerk lohnt sich noch immer und die Aussage, dass Handwerk einen goldenen Boden hat, gilt auch noch in der heutigen Zeit. Vielleicht hast du ja selbst schon die Erfahrung gemacht, wie lange man beispielsweise auf einen Handwerker warten muss, bis dieser einen freien Termin hat. Dies sind keine Einzelfälle und Handwerker sind in der heutigen Zeit gefragter denn je. Wichtig ist einfach, dass die Gründung richtig angepackt, sprich gut und gründlich geplant wird.

Welche Vor- und Nachteile hat die Gründung von einem Handwerksbetrieb?

Vorteile Beschreibung
Unabhängigkeit Mit der Gründung von einem Handwerksbetrieb bist du unabhängig. Handwerker in vielen Bereichen sind sehr gefragt, was durch die langen Wartezeiten von Kunden immer wieder belegt wird. Es gibt in Deutschland gerade im Bereich Neubau einen Boom, der viele Arten von Gewerken notwendig macht.
Selbstbestimmung Du selbst bestimmst über dich, über die Größe und Art deines Betriebes und auch darüber, ob du besondere Leistungen anbietest oder dich breit in vielen Bereichen aufstellen willst. Du bestimmst auch über die Anzahl deiner Mitarbeiter und über vieles mehr.
Weiterbildung Du bist jederzeit in der Lage, sich weiterzubilden. Sei es auf eine neue Generation von Werkzeugen oder neuen Methoden oder Fertigungstechniken.
Abwechslung Als selbständiger Handwerker hast du ständig neue Abwechslung. Keine Baustelle ist wie die andere, kein anzufertigendes Möbelstück ist gleich. Dies gilt für sehr viele Bereiche des Handwerks.

Nachfolgend nun die Nachteile der Gründung eines Handwerksbetriebs:

Nachteile Beschreibung
Versicherungen Als selbständiger Handwerker brauchst du viele Versicherungen. Sowohl Kunden als auch Mitarbeiter müssen gegen etwaige Schäden bestens abgedeckt sein. Ohne Versicherung kann dich ein einziger Schaden in den finanziellen Ruin treiben.
Buchhaltung Als selbständiger Handwerker musst du dich um deine Buchhaltung kümmern. Das fällt nicht jedem leicht. Du bist du selbst nicht der Typ dafür, musst du jemand damit beschäftigen. Und das bedeutet zusätzliche Personalkosten.
Steuern Nach der Buchhaltung müssen von dir auch die steuerlichen Angelegenheiten sorgfältig erledigt werden. Umsatzsteuer, Jahresabschlüsse etc. müssen gemacht und beachtet werden. Viel zusätzliche Arbeit für dich.
Preiskalkulation Die Preiskalkulation stellt für viele selbständige Handwerker eine Hürde dar. Einerseits willst du natürlich mit günstigen Preisen mehr Kunden gewinnen und Aufträge bekommen. Auf der anderen Seite müssen aber die Preise auch so realistisch sein, damit du deine Kosten alle decken kannst und noch genügend zum Leben bleibt.

Meister werden: Unsere Tipps für deinen Erfolg

Der Meisterbrief stellt einen zusätzlichen Berufsabschluss dar. Er bietet dir viele Vorteile, nicht nur wegen der beschlossenen Wiedereinführung der Meisterpflicht. Der Meisterbrief ist für dich ein Aushängeschild für deinen Betrieb, wenn du diesen gründen möchtest. Du bist der Experte, du kannst ausbilden und Lehrlinge einstellen. Doch den Meisterbrief zu machen, ist kein Selbstläufer. Voraussetzung um den Meisterbrief zu bekommen ist erst einmal, dass du auch eine entsprechende Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hast. Deshalb hier ein paar Tipps für dich, wie du die Meisterprüfung erfolgreich absolvierst.

  • Tipp 1: Nicht zu lange warten. Wenn du planst, dich mit einem Handwerksbetrieb selbständig zu machen, dann solltest mit der Meisterschule nicht zu lange warten. Du weißt selbst, dass mit zunehmendem Alter die Lernbereitschaft und auch die Lernfähigkeit abnehmen.
  • Tipp 2: Gut vorbereiten. Es wird wenig helfen, direkt in einen Meisterkurs zu starten. Viel wichtiger ist, wenn du dich gründlich darauf vorbereitest. Es gibt bei vielen in einigen Bereichen deutliche Mängel, beispielsweise in Mathematik. Durch vorbereitende Kurse kannst du deine Schwachstellen beseitigen und dich damit ideal auf den Meisterkurs vorbereiten.
  • Tipp 3: Lernen nicht verschieben. Du musst in deinen Alltag feste Lernzeiten einplanen. Auch dann, wenn du überhaupt keine Lust zu lernen hast. Nicht erst vor Prüfungen mit dem Lernen beginnen, sondern einfach jeden Tag Zeit dafür einplanen.
  • Tipp 4: Persönliche Einstellung. Deine persönliche Einstellung ist entscheidend dafür, ob du den Meisterkurs erfolgreich absolvierst oder nicht. Behalte das Ziel Meisterbrief immer fest im Auge und behalte dieses Ziel immer im Fokus. Das wird dir die nötige Motivation verschaffen.

Handwerksgewerbe anmelden

Die Gewerbeanmeldung für einen Handwerker unterscheidet sich etwas zur Gewerbeanmeldung für viele andere Bereiche. Es reicht hier für dich nicht an, nur einen Gewerbeschein zu beantragen. Du musst weitere Voraussetzungen erfüllen. Folgende Schritte sind erforderlich.

  1. Im ersten Schritt musst du die Eintragung in die Handwerksrolle vornehmen.
  2. Danach brauchst du eine Handwerkskarte für die Aufnahme in das Gewerberegister.
  3. Im nächsten Schritt erfolgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Vom Gewerbeamt werden anschließend das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt über die Anmeldung informiert.
  4. Anschließend wird sich die Berufsgenossenschaft bei der melden, weil in den meisten Gewerken dort eine Versicherung abgeschlossen werden muss.
  5. Dann musst du selbst an deine Kranken- und Rentenversicherung denken. Du kannst dich privat versichern oder gesetzlich versichern. Informiere dich hier im Vorfeld, denn es gibt einige Berufe im Handwerk, wo du dich gesetzlich versichern musst.
  6. Bevor du mit deinem Betrieb loslegen kannst, gilt es noch einige gesetzliche Anforderungen zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die Abnahme deiner Betriebsräume oder Kontrollen zu Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz.
Tipp!

Um sich selbstständig zu machen, musst du einige wichtige Schritte beachten, die du auf keinen Fall vergessen solltest! In unserem Beitrag zum Thema Gewerbe anmelden erfährst du alle wichtigen Infos und kannst mit der kostenfreien Checkliste jeden einzelnen Schritt abhaken.

Meisterpflicht umgehen: So geht es

Nach der Wiedereinführung der Meisterpflicht gibt es nun nur noch wenige Gewerke, wo du einen Betrieb ohne Meisterbrief gründen kannst. Das heißt aber nicht, dass du ohne Meisterprüfung auf eine Gründung verzichten musst. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Du gründest einen Handwerksbetrieb ohne Meisterbrief und stellst dafür einen Meister oder einen technischen Betriebsleiter ein. Dann brauchst du selbst keinen Meistertitel.
  • In der Handwerksordnung ist auch die Möglichkeit gegeben, als Geselle einen Handwerkbetrieb zu eröffnen. Du kannst den fehlenden Meisterbrief durch andere Ausbildungen ausgleichen. Ist dir das möglich, wird dir eine Ausübungsberechtigung erteilt. Voraussetzung dafür ist aber eine erfolgreiche Gesellenprüfung, eine Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren, davon mindestens vier Jahre leitender Position. Überdies musst du nachweisen, dass du auch über das entsprechende betriebswirtschaftliche und juristische Wissen verfügst.
  • In der Handwerksordnung sind unter § 7b weitere Anforderungen definiert, die von dir erfüllt werden müssen, um einen Handwerkbetrieb ohne Meisterbrief gründen zu können.
  • Auch in Fällen von Übernahme eines Handwerkbetriebes ist nicht immer ein Meisterbrief Voraussetzung. Du kannst einen solchen Betrieb übernehmen, wenn du langjährig dort beschäftigt bist.

Fazit

Ob die Wiedereinführung der Meisterpflicht die gewünschten Verbesserungen bringt, wird sich erst nach einiger Zeit zeigen. Fest steht, dass sich der Markt in einigen Gewerken sicherlich auf natürliche Weise bereinigen wird und damit auch einige schwarze Schafe vom Markt verschwinden. Wenn du trotzdem eine Gründung von einem Handwerkbetrieb anstrebst, dann gibt es auch Möglichkeiten, diese Meisterpflicht zu umgehen. Dies ist in vielen Berufen möglich. Dennoch gibt es Berufe im Handwerk, wo trotz dieser Möglichkeiten eine Meisterpflicht nicht zu umgehen ist.

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