Arbeitsplatzbrille für Selbstständige steuerlich absetzen
Eine Arbeitsbrille gleicht deine Sehschwäche am Arbeitsplatz aus. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür allerdings nicht. Mit etwas Glück kannst du dir aber zumindest einen Teil der Kosten über die Steuererklärung wieder holen.
Erfahre in diesem Beitrag, wann eine Arbeitsplatzbrille für Selbstständige steuerlich absetzbar sein kann & wie du so Steuern sparst!
Welche Sehhilfen als Arbeitsplatzbrille gelten
Bei einer Arbeitsplatzbrille handelt es sich um eine Sehhilfe, die speziell für bestimmte Aufgaben konzipiert wurde, bei denen eine normale Brille nicht ausreicht.
Folgende Arten gibt es, auch in Kombination:
Arbeitsplatzbrille steuerlich absetzen: So klappt’s für Selbstständige
Die gute Nachricht vorweg: Die Bildschirmbrille ist auch für Selbstständige steuerlich absetzbar. Die schlechte ist jedoch: Der Werbungskostenabzug ist nur in seltenen Fällen möglich.
Die Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitsbrille unterscheiden sich je nachdem, ob du sie als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung absetzen möchtest.
1) Arbeitsbrille als Werbungskosten absetzen
Man könnte argumentieren, dass deine Sehhilfe direkt mit deiner Berufstätigkeit in Verbindung steht – immerhin könntest du ohne sie vielleicht weder mit dem Auto dorthin fahren, noch sie ausüben.
Dennoch hat der Bundesfinanzhof bereits vor Jahren entschieden, dass Arbeitsbrillen nicht als Arbeitsmittel eingestuft werden, sondern als medizinisches Hilfsmittel. Der Werbungskostenabzug ist somit gewöhnlich nicht möglich.
Dennoch gibt es einzelne Ausnahmen:
- 1. Deine Augen haben sich infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verschlechtert. Das musst du nachweisen können. Und du musst laut Attest auf eine Brille angewiesen sein.
- 2. Du trägst die Arbeitsplatzbrille vorwiegend, um deine Augen zu schützen, selbst wenn sie zusätzlich deine Sehschwäche ausgleicht.
2) Arbeitsbrille als außergewöhnliche Belastung absetzen
Unabhängig davon, ob du als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige bzw. Selbstständiger deine Arbeitsplatzbrille steuerlich absetzen möchtest, als außergewöhnliche Belastung kannst du sie immer ansetzen.
Das gilt im Übrigen nicht nur für Arbeitsplatz- und Bildschirmbrillen, sondern auch für normale Brillen, Sonnenbrillen mit Stärke und sogar Kontaktlinsen.
Für die außergewöhnliche Belastung müssen daher folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Deine Augenärztin oder dein Augenarzt hat dir eine Sehhilfe verschrieben.
- Das reicht allerdings einmalig – in den Folgejahren kannst du deine aktuelle Sehstärke einfach von einer Optikerin oder einem Optiker bestimmen lassen.
- Die Kosten überschreiten deine individuelle Belastungsgrenze.
- Die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG variiert je nach persönlicher finanzieller Leistungsfähigkeit. Sie beträgt je nach Höhe der Einkünfte und des Familienstandes etwa 1 bis 7 Prozent deines Einkommens.
Kosten für deine Arbeitsbrille in der Steuererklärung eintragen
Möchtest du deine Arbeitsplatzbrille als Selbstständige oder Selbstständiger steuerlich absetzen, trägst du die Kosten folgendermaßen in der Steuererklärung ein:
- Werbungskosten: in der Anlage N, absetzbar als „Arbeitsmittel“ auf Seite 2
- Außergewöhnliche Belastungen: in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“, auf Seite 2 unter „Krankheitskosten“
Du kannst dir auch einfach die kostenlose Checkliste zur Steuererklärung für Selbstständige herunterladen, damit vergisst du zukünftig keine wichtigen Angaben mehr: