Angaben in der Anlage AVSE
Bei der Anlage AVSE handelt es sich um ein Anlageverzeichnis, in dem du alle im Veranlagungszeitraum vorhandenen Wirtschaftsgüter ausweist. Früher konntest du dieses Verzeichnis auch formlos einreichen. Inzwischen musst du aber zwingend das Formular AVSE nutzen:
Hier musst du diese Angaben machen:
- Angaben zur Gesellschaft (Zeile 1-3)
Gib Name und Steuernummer der Gesellschaft ein. Die Nummer des Beteiligten kannst du aus Zeile 3 der Anlage FB zur gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung übernehmen.
- Angaben zum Beteiligten (Zeile 4 und 5)
Ergänze deinen Namen, deine Steuernummer sowie deine Steueridentifikationsnummer
- Wirtschaftsgüter (ab Zeile 12)
Erfasse nun alle im Veranlagungszeitraum vorhandenen Wirtschaftsgüter betragsmäßig. Hier führst du Grundstücke und Gebäude, immaterielle und bewegliche Wirtschaftsgüter getrennt voneinander auf.
Die für die Wirtschaftsgüter in der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigten Betriebsausgaben musst du mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angeben. Zusätzlich musst du diese Informationen erfassen:
- Buchwert zu Beginn des Zeitraums der Gewinnermittlung (Buchwert mindert sich mit fortschreitendem Abschreibungszeitraum)
- Zugänge (z. B. nachträgliche Anschaffungskosten oder Kaufpreiserhöhungen)
- Sonderabschreibung nach § 7b EStG und § 7g Abs. 5 und 6 EStG (Neubau von Mietwohnungen, Investitionsabzugsbeträge)
- AfA & Auflösungsbeträge (Abschreibungsbetrag im betreffenden Wirtschaftsjahr)
- Abgänge (z. B. wenn du etwas verkaufst, verschrottest oder aus dem Unternehmen entnimmst)
- Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahrs