Umsatzsteuer ID statt Steuernummer bei Rechnungen ins EU Ausland!
Wer zum Ausweisen der Umsatzsteuer verpflichtet ist und eine Rechnung ins EU Ausland stellen möchte, der muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer-ID ist dann nicht möglich. Dies gilt nicht nur für die eigene Umsatzsteuer ID, sondern auch für Umsatzsteuer-ID des Rechnungsempfängers, sofern dieser Unternehmer ist. Rechnungen, die ins EU-Ausland gehen, enthalten also in diesem Fall zwei Identifikationsnummern.
Merke dir also ganz einfach Folgendes:
Sitz des Rechnungsempfängers | Angabe auf der Rechnung |
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Inland | Steuernummer |
EU-Ausland | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer |
Wer noch keine solche Nummer hat, der muss diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Unternehmer können dies entweder postalisch, telefonisch oder per E-Mail erledigen.