Was sind Hinzurechnungsbetrag und Kürzungsbetrag?
Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag eines Unternehmens. Um den Gewerbeertrag zu ermitteln, werden zum Gewinn aus Gewerbebetrieb bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen nach § 8 und § 9 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vorgenommen.
Hinzurechnungen: Manchmal sind gewisse Ausgaben im Gewinn schon abgezogen, dürfen aber für die Gewerbesteuer nicht berücksichtigt werden. Diese Beträge müssen daher zum Gewinn hinzugerechnet werden. Beispiele für Hinzurechnungen sind:
- Teile der gezahlten Mieten oder Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen oder Fahrzeuge)
- Ein Teil der Zinsen für langfristige Schulden
- Gewinnanteile stiller Gesellschafter
- Die Hälfte der Miet- oder Pachtzinsen für Immobilien
Diese Hinzurechnungen sollen sicherstellen, dass die Gewerbesteuerbasis nicht durch bestimmte Arten von Ausgaben, die eigentlich betrieblich sind, verringert wird.
Kürzungen: Im Gegensatz zu Hinzurechnungen verringern Kürzungen die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Sie sind dazu gedacht, eine Doppelbesteuerung oder eine unangemessen hohe Besteuerung zu verhindern. Beispiele für Kürzungen sind:
- Ein Teil der Erträge aus Beteiligungen an anderen Unternehmen
- Ein Teil der Mieteinnahmen für bestimmte Immobilien
Diese Kürzungen tragen dazu bei, dass Einkünfte, die bereits anderweitig besteuert wurden oder die nicht typisch für einen Gewerbebetrieb sind, nicht zur Gewerbesteuer beitragen.
Zusammengefasst helfen Hinzurechnungen und Kürzungen dabei, den Gewinn aus Gewerbebetrieb so anzupassen, dass eine faire und angemessene Gewerbesteuer berechnet werden kann. Sie sorgen dafür, dass die Steuerbasis weder zu niedrig noch zu hoch ist.