Die Buchführung ist ein wichtiger Bereich in jedem Unternehmen. Auch du als Gründer musst dich mit diesem Thema befassen, auch wenn die Buchführung bei vielen nicht sehr hoch in der Gunst steht. Ein wichtiger Bestandteil der Buchführung ist die Eröffnungsbilanz.
Als Eröffnungsbilanz wird eine Aufstellung der Kapitalverhältnisse und Vermögensverhältnisse eines Unternehmens bezeichnet. In dieser Aufstellung muss alles enthalten sein, was auch der allgemeinen Bilanzierungspflicht unterliegt. Die Eröffnungsbilanz hat den Vorteil, dass du aus ihr leicht ablesen kannst, mit welchen finanziellen Mitteln du im kommenden Jahr planen kannst bzw. wie hoch die Mittel sind, die dir zur Verfügung stehen. Sie dient dir aber auch dazu, einen Vergleich mit den vorhergegangen Jahren anzustellen.
Mit einer Eröffnungsbilanz werden verschiedene Zwecke erfüllt. Betrachtest du sie aus formeller Sicht, dann ist der Zweck die Überprüfung deiner Schlussbilanzen des abgelaufenen Geschäftsjahres. Aus den Zahlen von Erträgen deines Unternehmens und den Aufwendungen musst du deine Schlussbilanz erstellen. Sie zeigt dir, wie deine geschäftlichen Anstrengungen verlaufen sind und wie es um die finanziellen Verhältnisse deines Unternehmens bestellt ist. Mit der Eröffnungsbilanz startest du dann in ein neues Geschäftsjahr.
Ein weiterer sinnvoller Grund ist der Blick auf das neue Geschäftsjahr. Du siehst, wie viele finanziellen Mittel dir im neuen Jahr zur Verfügung stehen. Überdies kannst du mit dieser Bilanz auch sehen, wie sich dein Unternehmen im Vergleich zum vergangenen Jahr entwickelt hat.
Die Eröffnungsbilanz besteht aus einer Aktivseite und einer Passivseite (Aktiva und Passiva). Darin werden alle Kapital- und Vermögensgegenstände aufgelistet. Dazu bedarf es der Einrichtung von einem Eröffnungsbilanzkonto, kurz EBK genannt. Dieses musst du einrichten, weil für die Bilanz zu Beginn eines Jahres benötigt wird. Erfassen musst du hier alle Gegenstände, die du ins neue Jahr mit übernimmst.
Im Handelsgesetzbuch wird die Eröffnungsbilanz auch als Abschluss bezeichnet, der das Verhältnis von Schulden und Vermögen darstellt. Die Eröffnungsbilanz muss erstellt werden, weil du damit die Schlussbilanz des vergangenen Jahres überprüfst. Du musst sie zu Beginn des neuen Jahres (Geschäftsjahr) erstellen und sie muss sich mit der Schlussbilanz deines vergangenen Jahres decken. Dies ist wichtig, um jedes Jahr aufs Neue deinen Unternehmenserfolg vergleichen zu können. Mit der Eröffnungsbilanz kannst du aber nur die Jahre vergleichen und nicht die Kennzahlen auf Monatsbasis. Dazu ist die BWA, die betriebswirtschaftliche Auswertung notwendig.
Eine Eröffnungsbilanz ist grundsätzlich für alle Unternehmen und Kaufleute verpflichtend, die auch eine doppelte Buchführung machen müssen. Das bedeutet,
Überdies gibt es weitere Punkte, die eine Eröffnungsbilanz erforderlich und verpflichtend notwendig machen. Hier alle Gründe auf einen Blick.
Ist einer dieser Gründe gegeben, besteht die Pflicht für eine Eröffnungsbilanz. Es spielt dabei keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt einer dieser Gründe erfolgt. Bei der Erstellung einer Eröffnungsbilanz im Rahmen einer Umwandlung des Unternehmens spricht man von der Übernahmebilanz.
Grundsätzlich gibt es keine festgelegte Frist vom Finanzamt zur Erstellung der Eröffnungsbilanz. In der Regel gewährt das Finanzamt aber größeren und auch mittelständischen Unternehmen ein Zeitfenster von bis zu 3 Monaten. Kleinere Unternehmen, beispielsweise kleine GmbHs oder auch einer UG wird oft bis zu 6 Monaten Frist für die Erstellung der Eröffnungsbilanz eingeräumt. Doch auch bei diesen Fristen solltest du nicht bis zum letzten Moment warten.
Wie bereits eingangs erwähnt, besteht die Eröffnungsbilanz aus einer Aktivseite und einer Passivseite.
Bilanz-Seite | Erklärung |
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Aktiva | Auf dieser Seite musst du die Mittelverwendung festhalten, welche dein gesamtes Anlagevermögen und dein Umlaufvermögen umfasst. Unter Anlagevermögen ist alles enthalten, was du zum Betrieb deines Unternehmens brauchst.
Im Posten Umlaufvermögen sind alle Waren zusammengefasst, die du für Verbrauch, Verarbeitung oder einer kurzfristigen Veräußerung brauchst.
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Passiva | Diese Seite der Eröffnungsbilanz ist für die Auflistung der Mittelherkunft vorgesehen. Die Passivseite gliedert sich in
Das Eigenkapital besteht aus sämtlichen Einlagen und Erträgen, welche nicht von einem Gläubiger bereitgestellt werden. Bei den Rückstellungen musst du die Verbindlichkeiten erfassen, die du zum Erstellungszeitpunkt noch nicht genau kennst, die aber mit großer Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Auch deine Gründungskosten werden auf der Passivseite aufgelistet. Voraussetzung ist aber eine Festhaltung dieser im Gesellschaftsvertrag. |
Weitere Inhalte sind der Namen deines Unternehmens, Namen und Unterschriften der Geschäftsführung und den Ort und das Datum der Unternehmensgründung.
Die Eröffnungsbilanz muss in erster Linie zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres erstellt werden. Dabei ist wichtig, dass sie identisch mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres ist. Nur so wird sichergestellt, dass die Jahresabschlüsse auch übereinstimmend sind. In der Schlussbilanz stellst du das Verhältnis von Ertrag und Aufwand innerhalb eines Jahres dar. Dies geschieht in einer Gewinn- und Verlustrechnung. Sind Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz identisch, dann wird von der Bilanzidentität gesprochen. Überdies nennt man dies auch formelle Bilanzkontinuität oder Bilanzzusammenhang. Der Jahresabschluss besteht für dich aus diesem Grund aus der Eröffnungsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Wie hoch die Kosten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz sind, hängt von der Höhe des Stammkapitals ab, welches eingebracht wurde. Sie muss von einem Notar beurkundet werden und dieser kostet natürlich. Auch die Kosten für den Steuerberater, der dir in der Regel die Eröffnungsbilanz erstellt, musst du berücksichtigen.
Du möchtest wissen was dich dein Steuerberater im Allgemeinen kosten darf? In unserem Beitrag zum Thema Steuerberater-Kosten erfährst du alles was du wissen musst und erhältst Tipps um deine Kosten zu sparen!
Um selbst eine Eröffnungsbilanz erstellen zu können, kannst du gut mit einer Checkliste arbeiten. Diese Checkliste enthält die wichtigsten Punkte, die du beachten musst.
Zwischen der Eröffnungsbilanz und dem Eröffnungsbilanzkonto besteht ein Unterschied. Er liegt darin, dass das Vermögen durch eine Bilanz dargestellt wird. Mit dem Eröffnungsbilanzkonto hingegen dokumentierst du alle Zunahmen als auch Abnahmen des Vermögens in deinem Unternehmen. Daraus ergibt sich, dass du nach dem Erstellen der Eröffnungsbilanz das Eröffnungsbilanzkonto erstellen musst. Dieses Konto musst du dann noch in einzelne Konten, in die sogenannten Bestandskonten unterteilen. Nur so bist du in der Lage, die einzelnen Buchungen in deinem Unternehmen durchzuführen. Über mehr Übersicht über die vielen Geschäftsvorfälle zu haben, geschieht dies nicht nur in einem einzigen Konto.
Diese Konten besitzen wieder eine Soll- und Habenseite. Damit bildet das EBK ein Spiegelbild der Eröffnungsbilanz. Dies deshalb, weil du hier mit dem Buchungssatz „Soll an Haben“ arbeitest.
Um am Ende eines Geschäftsjahres den Abschluss erstellen zu können, brauchst du die Eröffnungsbilanz. Der Jahresabschluss wird auch Schlussbilanz genannt und besteht aus Aufrechnung von Gewinn- und Verlustrechnung und der Eröffnungsbilanz. Somit stellst du den Gewinn oder den Verlust deines Unternehmens fest. Ohne die verpflichtende Eröffnungsbilanz ist folglich kein Jahresabschluss möglich.
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