Wer muss einen Kassenbericht erstellen?
Generell gilt, dass Kassenbücher einen festen Bestandteil in der Buchführung oder Buchhaltung darstellen. Das heißt: Wer der Bilanzierungspflicht unterliegt, der muss ein Kassenbuch führen.
Selbstverständlich musst du auch dann keine Berichte erstellen oder ein Kassenbuch führen, wenn deine Geschäfte ohne Bargeldzahlungen ablaufen. Sobald du allerdings eine Ladenkasse oder Registrierkasse besitzt und Buchführung betreiben musst, gilt auch für dich die Kassenberichtpflicht.
Folgende Übersicht zeigt dir, ob du auch Kassenberichte erstellen musst:
Wer? | Kassenberichtpflicht | Ausnahmen |
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Gewerbetreibende | ✓ | Es sei denn, sie generieren weniger Gewinn als 80.000 und weniger Umsatz als 800.000 Euro |
Freiberufler | ✗ | Sie müssen keine Kassenberichte erstellen. |
Gesellschaften | ✓ | Dies gilt nicht für die GbR oder die PartG. Besteht allerdings eine Bilanzierungspflicht aus anderen Gründen, so geht damit auch die Pflicht zur Erstellung von Kassenberichten einher. |
Land- und Forstwirte | ✓ | Es sei denn, sie unterschreiten die Gewinn- und Umsatzgrenzen von 80.000 bzw. 800.000 Euro. Eine weitere Ausnahme gibt es, wenn der Wert der Nutzungsfläche unter 25.000 Euro liegt. |
Kassenbericht für Freiberufler
Freiberufler unterliegen keiner Buchführungspflicht. Sie müssen automatisch kein Kassenbuch führen oder Kassenberichte schreiben. Auch dann nicht, wenn sie hin und wieder Barzahlungen erhalten.
Trotzdem heißt das nicht, dass sie keine Nachweispflicht zu erfüllen haben. Wer möchte, der kann ein freiwilliges und einfaches Kassenberichtsbuch führen. Solltest du beispielsweise sehr viele Bargeschäfte abwickeln, so empfiehlt sich dieser Schritt sogar.