Bist warst bisher als Selbständiger recht erfolgreich am Markt aktiv und bist gut über die Runden gekommen. Doch mit einem Schlag hat sich alles geändert. Auch du bist als Selbstständiger massiv von der Corona-Krise betroffen und kämpfst als Selbstständiger um das berufliche Überleben. Es gibt einige, die davon genauso betroffen sind wie du. Und als Selbstständiger hast du keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder gar Arbeitslosengeld. Doch es gibt für dich dennoch einen Hoffnungsschimmer. Damit du die derzeitige Krise überstehen kannst und deine finanziellen Nöte linderst, solltest du als Selbstständiger unbedingt die Grundsicherung (ALG II) beantragen.
In Deutschland gibt es für erwerbsfähige Menschen als Grundsicherung das Arbeitslosengeld II. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird hier meistens von Hartz IV gesprochen. Diese Grundsicherung ist dafür gedacht, dass es einem Berechtigten ermöglicht werden soll, ein Leben zu führen, was auch seiner Würde entspricht. Eingeführt wurde diese Grundsicherung in Form von ALG II zum Januar 2005.
Wichtig für dich ist, dass du ALG II auch beziehen kannst, wenn du nicht arbeitslos bist. Du kannst es auch dann in Anspruch nehmen, wenn es ergänzend zu deinem Einkommen benötigt wird, weil dieses sonst nicht ausreichend ist.
Du hast in den letzten Tagen sicherlich sehr viel über die Hilfspakete der Bundesregierung für Unternehmen gehört und dich ganz sicher auch damit befasst. Wir hatten von unserer Seite auch mehrfach über die Corona-Hilfen von Bund und Land berichtet. Für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer gibt es selbstverständlich auch Soforthilfen, doch wenn diese zur Auszahlung kommen, kann im Moment nicht verlässlich gesagt werden. Auch die Vereinfachung der Kurzarbeit wurde erwähnt, doch als Selbstständiger hast du davon auch sehr wenig.
Allerdings bleibt dir als schnelle Hilfe immer noch der Weg zum Jobcenter, denn dir als Selbstständigem steht Arbeitslosengeld 2 wie jedem anderen Arbeitnehmer zu. Vorerst werden die Bedingung für ALG 2 bis zum 30. Juni diesen Jahres stark erleichtert. Du kannst den Antrag auf Grundsicherung formlos per Telefon, Mail oder auf dem Postweg beantragen. Dieser Antrag muss an das für dich zuständige Jobcenter gerichtet werden. Alles was es beim Ausfüllen des Antrags, wo du diesen Antrag findest etc. wissen musst, findest du auf folgender Webseite der Arbeitsagentur.
Bevor du allerdings einen Antrag auf Grundsicherung stellst, solltest du einen wichtigen Aspekt prüfen. Hast du vielleicht eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen? Sehr oft wird bei Beratungsgesprächen im Rahmen einer Existenzgründung deren Abschluss empfohlen. Sollte dies bei dir der Fall sein, kannst du diese jetzt auf jeden Fall für dich nutzen. Du erhältst aus dieser freiwilligen Versicherung dann ein Arbeitslosengeld, welches sich an einem fiktiven Gehalt von dir als Selbstständigem orientiert. Dieses richtet sich nach der Art deiner Beschäftigung und deinen Qualifikationen.
Weithin besteht der Irrglaube, dass du als Selbstständiger keinen Anspruch auf ALG II, eine Grundsicherung, hast. Auch als Selbstständiger, der bedingt durch den derzeitigen Corona-Virus solch hohe Einkommens- und Umsatzeinbußen verzeichnen muss, dass dir nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel zur Sicherung von deinem Lebensunterhalt zur Verfügung steht, hast du einen Anspruch darauf. Deine Selbstständigkeit musst du deshalb nicht aufgeben und kannst diese weiterführen. Den entsprechenden Antrag kannst du formlos telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei deinem zuständigen Jobcenter stellen.
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