GoBD – Warum?
Seit Einführung der GoBD im Januar 2015 hat sich an der materiellen Rechtslage nichts geändert. Digitale Buchführung wird nach den gleichen Prinzipien beurteilt wie es bei der manuellen Buchführung der Fall ist.
Wenn sich aber an der Rechtslage durch die GoBD nichts geändert hat, was hat sich dann verändert?
Buchführung ist heute digital. Dokumente werden am PC erstellt, Daten auf Servern gespeichert. Darin liegt der Unterschied zu manuell erstellen Büchern und Aufzeichnungen. Was auf Papier ausgedruckt vorliegt, kann nicht ohne weitere gelöscht oder verändert werden. Gleiches muss bei elektronischen Büchern und Aufzeichnungen gewährleistet sein.
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
- Vollständigkeit
- Richtigkeit
- Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
- Ordnung
- Unveränderbarkeit
Genau aus diesen Grundsätzen ergeben sich trotz alter Rechtslage neue Spielregeln bei der digitalen Buchführung.