Als umsatzsteuerliche Besonderheit in diesem Sinne wird die Abweichung von der Normalbesteuerung mit dem Steuersatz von 19 Prozent bezeichnet. Insofern ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG eine der gravierenden Besonderheiten. Eine andere ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent.
Davon betroffen sind Waren und Produkte des täglichen Lebens wie beispielsweise:
- Hotelübernachtungskosten
- Nahrungsmittel
- Printprodukte mit Zeitschriften, Büchern…
- Taxibenutzung
- Ticket im öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV
Diese Waren und Dienstleistungen sind für den Endverbraucher gegenüber einer Normalbesteuerung um 12 Prozent günstiger. Umgekehrt wäre das tägliche Leben für jeden Bürger auf einen Schlag um 12 Prozent teurer. Das wäre für Geringverdiener oder für die Bezieher von Transferleistungen weder finanzierbar noch vertretbar.
Berechnung der Mehrwertsteuer in verschiedenen Ländern
Du kannst die Mehrwertsteuer für rund zwei Dutzend Länder ebenso einfach berechnen wie für Deutschland. Nachdem du das infrage kommende Land ausgewählt hast, wird Dir unter „Mehrwertsteuersatz“ automatisch angezeigt, welche Mehrwertsteuersätze dort gelten. Nach Auswahl des entsprechenden Steuersatzes wird der sich ergebende Bruttobetrag, also Warenwert + Umsatz-/Mehrwertsteuer angezeigt.
Dazu einige Beispiele:
– Estland: Normalsteuersatz 20 Prozent, vergünstigter Steuersatz 9 Prozent
– Schweiz: normal 7,7, vergünstigt 2,5 sowie 3,7 Prozent
– Zypern: normal 19, vergünstigt 5 sowie 9 Prozent
…und so weiter für jedes einzelne aufgeführte Land
Kleinunternehmerregelung
Sie ist auf Antrag hin unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
– im vorangegangenen Jahr war der Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer nicht höher als 17.500 Euro
– im laufenden Geschäftsjahr wird der Umsatz voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein
– auf der Rechnung wird vermerkt, dass nach § 19 UStG die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird